Seit dem 01.01.2025 ist die neue Tierärztliche Hausapothekenverordnung in Kraft getreten, die uns noch mehr Dokumentationspflichten auferlegt. Für jedes verschreibungspflichtige Medikament, das wir an Sie abgeben, müssen wir eine Verschreibung mit einer Vielzahl von Angaben erstellen und Ihnen eine genaue tierärztliche Behandlungsanweisung aushändigen. Dies erfordert Zeit und noch läuft auch diesbezüglich noch nicht alles ganz reibungslos mit unserer Praxis-Software.

Bitte haben Sie etwas Geduld, wenn Sie Medikamente abholen möchten.

Da die Resistenzen gegenüber Antibiotika immer mehr zunehmen, ist die Verwendung von Medikamenten, die Antibiotika enthalten, was auch bei vielen Ohren- und Augenpräparaten der Fall ist, ist vom Gesetzgeber schon immer strenger geregelt. Neu ist, dass die Verwendung und Abgabe von Antibiotika bei Hund und Katze zukünftig von uns zentral gemeldet werden muss.

Eine Abgabe von verschreibungspflichtigen und insbesondere auch antibiotikahaltigen Arzneimitteln verpflichtet die Tierärzte immer zur Überprüfung des Gesundheitszustandes Ihres Tieres. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin in unserer Sprechstunde.